BM Polaschek: Studienbeihilfe für 2023/24 kann bis 15. Dezember beantragt werden
2024 wird die Studienbeihilfe neuerlich valorisiert, die Beantragung ist nun auch mit der ID-Austria möglich.
Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung macht Studierende persönlich auf ihre Möglichkeit der Beantragung der Studienbeihilfe aufmerksam. „Bis Freitag, den 15. Dezember, kann man noch den Antrag auf die Studienbeihilfe für das Studienjahr 2023/24 stellen, die gerade heuer kräftig erhöht wurde. Damit ermöglichen wir vielen engagierten Studierenden ein Studium“, betont Polaschek.
Schon bisher kann die Studienbeihilfe sowohl online auf www.stipendium.at als auch postalisch oder direkt bei den sechs Stipendienstellen, in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt beantragt werden. Neu hinzugekommen ist nun die Möglichkeit der Beantragung mit der ID-Austria, die seit Kurzem die bisherige Handysignatur ersetzt. „Das macht es für engagierte Studierende, die zügig studieren, die aber mangels ausreichenden Unterhalts durch ihre Eltern auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, noch einfacher zu diesem zentralen Förderinstrument zu kommen“, sagt Bundesminister Polaschek. Er hält dies für umso wichtiger, weil die Studienförderung durch ihre umfassende Reform 2022 und durch ihre Valorisierung, die seit September 2023 wirksam ist, massiv angehoben wurde.
Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent
Die Reform der Studienförderung hat eine Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent mit sich gebracht. Damit einher geht ein einfacheres Berechnungsmodell, das die Lebensumstände von Studierenden noch gezielter berücksichtigt. Massive Erleichterungen beinhaltete die Reform der Studienförderung ebenso für ältere und berufstätige Studierende, insbesondere durch die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze um drei Jahre von 35 auf 38 Jahre.
Auch 2024 wird die Studienbeihilfe valorisiert
Eine weitere massive Verbesserung bringt außerdem die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung zentraler Sozialleistungen, die die Bundesregierung heuer eingeführt hat. Sie führt dazu, dass die Studienbeihilfe, aber auch die Familienbeihilfe 2024 neuerlich um 9,7 Prozent erhöht werden, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent, das bereits 2023 wirksam wurde.
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