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Unwetterkatastrophe: Regelung für betroffene Schülerinnen & Schüler sowie Lehrkräfte & Verwaltungspersonal für 17.09.2024

Die Unwetterlage hat sich in zahlreichen Bundesländern in den letzten Stunden entspannt. Dennoch sind einige Bundesländer nach wie vor von Regenmassen und deren Folgen betroffen. 

Unsere oberste Priorität hat weiterhin die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des Verwaltungspersonals.
 
Aus diesem Grund sind Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort weiterhin unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen ist, für morgen, Dienstag, den 17. September 2024, automatisch entschuldigt. 
 
Ebenso gelten Schülerinnen und Schüler weiterhin automatisch als entschuldigt, wenn auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich oder zu gefährlich ist.
 
Sofern ganze Schulstandorte weiterhin geschlossen bleiben, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion verständigt.
 
Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert.
 
Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt sinngemäß dieselbe Regelung. 
 
All jene Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz etwa im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind weiterhin automatisch freigestellt.
 
Wir danken allen Einsatzkräften für Ihren unermüdlichen Einsatz!
 
Zudem gilt unser Dank insbesondere auch all jenen im Bildungsbereich, die in diesen schweren Stunden Übermenschliches leisten.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Peter Stöckl, BA
E-Mail: peter.stoeckl@bmbwf.gv.at