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Neue Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich

Bundesminister Polaschek reformiert in die Jahre gekommene Sonderschullehrpläne.

Im Schuljahr 2023/24 startete die Einführung der neuen Lehrpläne für die Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe aufsteigend in der 1. bzw. 5. Schulstufe. Neben der Modernisierung der Fachinhalte und der didaktischen Grundsätze wurde mit der Einführung der übergreifenden Themen der fächerübergreifende Unterricht verbindlich verankert und die enge Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen an den betreffenden Schulstandorten forciert. Einhergehend mit der aufsteigenden Ausrollung der gänzlich angepassten Lehrpläne werden die Unterrichtsmittel (Schulbücher) komplett neu aufgelegt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften entsprechend weiterentwickelt.

All diese inhaltlichen Neuerungen der oben genannten Lehrpläne waren grundlegende Elemente für eine Überarbeitung und Modernisierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich, die ab dem kommenden Jahr ausgerollt werden.

Die Grundlagen des aktuell gültigen Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule stammen bereits aus den 60er-Jahren. Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist bisher als Anhang des Volksschullehrplanes verankert. Auch die bisher enthaltenen divergierenden Stundentafeln zu den parallel geltenden Regelschullehrplänen waren eine pädagogische sowie organisatorische Herausforderung beim Unterrichten sowie beim grundlegenden Kompetenzaufbau der Lerninhalte der Schülerinnen und Schüler.

„Mit den neuen Lehrplänen im sonderpädagogischen Bereich werden nun nach der Überarbeitung der Lehrpläne für die Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen die letzten Lehrpläne in diesem Altersbereich kompetenzorientiert ausgerichtet.“, betont Bildungsminister Polaschek.

Die neuen Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich sollen nun eine Anpassung an die Lehrpläne der Volksschule bzw. Mittelschule oder AHS-Unterstufe bringen und die Kompetenzorientierung in den Mittelpunkt stellen. Das führt auch zu schulorganisatorischen Erleichterungen.

Die inhaltlichen Grundlagen bilden die neuen Lehrpläne der Volksschule bzw. Mittelschule. Je nach sonderpädagogischem Förderbedarf werden die vier Förderbereiche

  • Sehen/Blindheit
  • Hören/Kommunikation
  • Motorik/Bewegung sowie
  • Emotional-Soziale Entwicklung

angeboten.

Für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „Lernen“ und im Bereich „Kognitive Entwicklung“ wurden jeweils eigenständige Lehrpläne auf Basis der Volksschule bzw. Mittelschule entwickelt.

Die modernisierten Lehrpläne kombinieren die Lerninhalte sowie die didaktischen Grundsätze der Volksschule und Mittelschule bei entsprechend angepassten Kompetenzanforderungen. Mit den flexibleren Förderschwerpunkten kann noch besser auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden. Die Entwicklung der Lehrpläne erfolgte unter Einbindung von unterschiedlichen Expertinnen und Experten.

Bereits im kommenden Schuljahr 2025/26 wird mit der Umsetzung der modernisierten Lehrpläne an den Schulstandorten begonnen. Im aktuellen Schuljahr werden die Schulbücher angepasst sowie Fort- und Weiterbildungen für die Lehrkräfte angeboten.

Derzeit werden 29 851 (Zahl aus 2021/22, Statistik Austria) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf österreichweit nach den Lehrplänen der Sonderschule oder je nach individueller Voraussetzung des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin nach Teilen davon inklusiv in Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Polytechnischen Schulen oder in Sonderschulen unterrichtet.

Die Kompetenzorientierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich sowie die Entwicklung kompetenzorientierter Lehrpläne für Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) sind auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 - 2030 als wichtige Maßnahmen verankert.

Kontakt

Peter Stöckl
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 - 5020
peter.stöckl@bmbwf.gv.at