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Studienförderung für Studierende mit Behinderungen

Bundesminister Polaschek: Studierende mit Behinderungen werden ab 2025 gezielter, zeitgemäßer und umfassender unterstützt

Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher mit Behinderungen erhalten ab dem Sommersemester 2025 um 50% höhere Zuschläge. Zudem werden die Voraussetzungen für die Zuschläge sowie für eine Verlängerung der Anspruchsdauer neu geregelt. 

„Es ist mir ein Anliegen, Studierende mit Behinderung besonders zu unterstützen. Gerade ihre Förderung ist entscheidend auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss. Mit dieser neuen Verordnung, die die nunmehr kundgemacht wird, tun wir das. Sie sieht vor, dass wir die bisherige Studienförderung für diese Personengruppe nicht nur massiv erhöhen, sondern noch treffsicherer machen. Dazu heben wir nicht nur die bisherigen Zuschläge für Studierende mit Behinderungen in der Studienförderung um 50% an, sondern regeln auch die Voraussetzungen für diese Zuschläge sowie für einen verlängerten Bezug der Studienbeihilfe einfacher und zeitgemäßer“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek.

Konkret ist mit der heute kundgemachten Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen ab 1. März 2025 eine Angleichung der Studienförderung an die Systematik des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetzes vorgesehen. Anstatt auf spezifische Krankheitsbilder abzustellen, wird ab dann die verlängerte Dauer des Bezugs der Studienbeihilfe ebenso wie der Anspruch auf einen Zuschlag zur Studienbeihilfe aufgrund des Grades der Behinderung bestimmt.

Für Studierende mit einem Behinderungsgrad von mind. 50% gewährt das Studienförderungsgesetz eine Verlängerung der Anspruchsdauer um zwei Semester, für Studierende mit einem Behinderungsgrad von mind. 60% ist nunmehr ein um insgesamt drei Semester verlängerter Bezug vorgesehen. Bei einem Behinderungsgrad von mind. 70% verlängert sich die Anspruchsdauer zunächst um zwei Semester und im Bedarfsfall zusätzlich um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit.

Außerdem steht Studienbeihilfenbezieherinnen und -beziehern mit bestimmten Behinderungen ein Zuschlag von 240 Euro pro Monat zu, der sich bei einem Behinderungsgrad von mind. 70% auf 630 Euro monatlich erhöht.

Seit 2022 wird die Studienförderung kontinuierlich erhöht und neugestaltet

Minister Polaschek spricht „vom nächsten wesentlichen Schritt in der umfassenden, kontinuierlichen Neugestaltung der Studienförderung, den wir in dieser (der vergangenen?) Legislaturperiode gesetzt haben“. Er verweist auch auf die Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze. Sie führt allein für heuer zu einer Anhebung von bisher 15.000 Euro auf 16.455 Euro. „Das ist aber bei weitem nicht die einzige Maßnahme, die wir in der Studienförderung gesetzt haben. Ich darf Sie insbesondere an die Reform der Studienförderung 2022 erinnern, mit der wir die Studienförderung nicht nur noch punktgenauer, lebensnaher und noch sozial ausgewogener gemacht haben, sondern auch um bis zu 12 Prozent erhöht haben. Nicht zu vergessen die jährliche Valorisierung zentraler Sozialleistungen, die bereits seit dem Vorjahr wirksam ist. Sie führt dazu, dass die Studien- und Familienbeihilfe in diesem Jahr um weitere 9,7 Prozent erhöht werden, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent im Jahr 2023“ betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek.

Rückfragehinweis:

Olivia Kienast
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 - 5020
olivia.kienast@bmbwf.gv.at