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BM Faßmann: Schlussstein zum systematischen "Paradigmenwechsel" in Universitätsfinanzierung wird gesetzt

UniFinV (Universitätsfinanzierungsverordnung) tritt in Kraft

Der Nationalrat hat am 28. Februar 2018 die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Universitätsfinanzierung beschlossen. Nun tritt die entsprechende Durchführungsverordnung in Kraft. „Die gesetzliche Umsetzung und nunmehr auch vorliegende Verordnung zur Universitätsfinanzierung ist das Ergebnis eines zehnjährigen Diskussionsprozesses. Es handelt sich um einen ‚Paradigmenwechsel‘ in Richtung kapazitätsorientierter Studienplatzfinanzierung. Eine bessere Steuerung der Universitäten und eine faire Verteilung der finanziellen Ressourcen sind damit möglich geworden.“, so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann.

Durch die neue Verordnung wird die Verteilung des Universitätsbudgets umgesetzt, das für die kommenden drei Jahre 2019 bis 2021 auf einen neuen Rekordwert von rund 11 Mrd. Euro angestiegen ist. Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird ab der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 auch der Universitätszugang neu geregelt. Die Universitäten erhalten ab Herbst 2019 die gesetzliche Möglichkeit für neue Zugangsregelungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen und sie können Regelungen für nur standortspezifisch überlaufene Studienrichtungen einführen. Darüber hinaus haben die Universitäten künftig die Möglichkeit, individuelle Eignungs-Feedbacks anzubieten. „Studierende werden damit bei ihrer Studienwahl professionell unterstützt. Wir wollen nicht weniger, sondern mehr aktive Studierende und sie sollen auch faire Chancen haben, in der Zeit fertig zu werden“, so Faßmann.

Die zur Verfügung stehenden Plätze für die Studienfächer Recht, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen resultieren aus einem Mix an Indikatoren, nämlich Studienanfänger, prüfungsaktive Studierende und Studienabschlüsse. Damit wird es zwar zu einer Reduktion der Anfängerzahlen kommen. In Hinblick auf die hohen Abbruchraten bei diesen Studien – fast 50 % bei Pädagogik, über 65 % bei Fremdsprachen und sogar knapp 72% bei Jus – werden die Absolventenzahlen aufgrund der deutlich besseren Betreuungsrelationen aber hoffentlich steigen. Im Studienfach Jus etwa entsprechen die nun zur Verfügung stehenden Studienplätzen den bisherigen Anfängern, die prüfungsaktiv wurden. „Wichtig ist auch, eine bessere Verteilung der Studierenden auf die Vielfalt der angebotenen Studien zu erreichen. Wir haben österreichweit 160 Studienrichtungen“, so der Wissenschaftsminister.

Von dieser umfangreichen Reform profitieren Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie Universitäten gleichermaßen. Die Studierenden profitieren durch qualitativ höherwertige Studienbedingungen und bessere Betreuungsverhältnisse. Faßmann dazu: „Es ist zynisch, jungen Menschen einen freien Hochschulzugang vorzugaukeln und sie gleichzeitig mit schlechten Betreuungsverhältnissen und Knock-Out Prüfungen zu konfrontieren. Das ist ein überflüssiges Spiel mit der Lebenszeit junger Menschen.“
 

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at