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Faßmann: Studieninteressierte aufgepasst! Registrierungsfrist für einige Fächer endet bereits am 15. Mai

Registrierung für zugangsgeregelte Fächer an Uni Wien, WU Wien, TU Wien, Uni Innsbruck, Uni Klagenfurt, TU Graz, Uni Graz und Kunst Uni Graz noch bis 15. Mai möglich

„Ich lege allen Maturantinnen und Maturanten und allen anderen Studieninteressierten wirklich ans Herz, sich rechtzeitig umfassend zu informieren, ob und in welchem Studium an ihrer Wunschuniversität Zugangsregelungen bestehen. Wer sich nicht zeitgerecht online registriert, riskiert, im kommenden Studienjahr 2019/20 nicht zu studieren beginnen zu können“, betont Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und verweist darauf, dass für viele Studienrichtungen, in denen die Universitäten Zugangsregelungen erlassen haben, bereits am 15. Mai die Frist dafür ausläuft.

Welche das genau sind, listen die Universitäten auf ihren jeweiligen Webseiten detailliert auf. Aber auch auf Serviceplattformen, allen voran auf www.studiversum.at bzw. www.studienwahl.at, die das BMBWF selbst betreibt, kann man sich einen guten Überblick verschaffen. Das gilt selbstverständlich auch für die Informations-und Beratungsangebote der Österreichischen Hochschülerschaft, u.a. unter www.studienplattform.at.

Überlegen sollten sich angehende Studienanfänger/innen nicht nur, welche Studienrichtung sie wählen, sondern auch an welcher Universität sie sie belegen wollen. Denn ob Zugangsregelungen in einem bestimmten Fach bestehen, unterscheidet sich je nach Standort. Die Universitäten haben es im Fall der sogenannten „bundesweiten möglichen Zugangsregelungen“ selbst in der Hand, ob sie sie erlassen oder nicht. Das war schon bisher in den sechs Studienfeldern Architektur & Städteplanung, in Biologie & Biochemie, in Wirtschaft & Management, in Informatik, in Pharmazie und in Publizistik & Kommunikationswissenschaft der Fall und wird nun ab dem Wintersemester 2019/20 um weitere Studienfelder erweitert: auf die Fremdsprachen, die Erziehungswissenschaften und die Rechtswissenschaften.

Neu ist, dass einzelne Universitäten nun die Möglichkeit haben, eine Studienrichtung individuell zu regeln, wenn ein hoher Andrang an ihrem Standort besteht. Das betrifft etwa die Universität Wien in Chemie, Politikwissenschaften, Soziologie sowie in Kultur- und Sozialanthroplogie, die Universität Graz in Umweltsystemwissenschaften und die Universität für Bodenkultur Wien für Umwelt- und Ressourcenmanagement.

Darüber hinaus gibt es noch Studienfächer, in denen schon seit Jahren verpflichtende Aufnahmetests sowie körperliche und künstlerische Eignungsprüfungen vorgesehen sind. Dazu zählen die Human- und die Zahnmedizin, die Veterinärmedizin, die Psychologie, das Lehramtsstudium, das Studium der Sportwissenschaften sowie das Lehramtsstudium Bewegung und Sport und nicht zuletzt die künstlerischen Studien.

„Ich bin davon überzeugt, dass Aufnahmeverfahren und Zugangsregelungen niemanden vom Wunschstudium abhalten. Die Wahl des richtigen Studiums ist jedoch eine Richtungsentscheidung über den weiteren Lebensweg. Sie will wohlüberlegt und gut durchdacht sein. Nur wer sich wirklich für sein Studienfach interessiert und die Neigung dafür mitbringt, wird darin Erfolg haben“, so Faßmann weiter. Deshalb wurde die Möglichkeit sogenannter „verpflichtender Eignungsfeedbacks“ geschaffen. Universitäten können nun – unabhängig von Zugangsregelungen - vorsehen, dass Studieninteressierte Self-Assessment-Tests oder Ähnliches durchlaufen oder Motivationsschreiben vorlegen müssen, um zum Studium zugelassen zu werden. Das soll Studieninteressierte dabei unterstützen, sich möglichst frühzeitig damit auseinanderzusetzen, was auf sie zukommt, wenn sie sich für ihr Wunschfach entscheiden.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at