Rauskala: 50 Millionen Euro für Vorhaben zur digitalen und sozialen Transformation in der Hochschulbildung
Ausschreibungsstart im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU
„Die Digitalisierung ist ein kritischer Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung der Österreichischen Universitäten. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt nun einen Gesamtbetrag von 50 Millionen Euro für Vorhaben zur digitalen und sozialen Transformation in der Hochschulbildung zur Verfügung. Mit diesen zusätzlichen Fördermitteln wollen wir Impulse setzen, indem wir profilbildende und strukturentwickelnde Vorhaben im Bereich der digitalen Innovation und der sozialen Dimension durch Anschubfinanzierungen unterstützen“, so Wissenschaftsministerin Iris Rauskala anlässlich des Ausschreibungsstarts zum Thema Digitalisierung im Rahmen der Universitätsfinanzierung NEU.
Sowohl Einzelprojekte von Universitäten als auch Kooperationsprojekte mehrerer Universitäten mit Bildungseinrichtungen können eingereicht werden. Potentielle Themenstellungen für Projekte sind uu.a. die Entwicklung eines an die Standards der staatlichen e-Technologien anschlussfähigen universitären e-Administration-Systems, prototypische Entwicklungen für die Transformation und Integration von Digital Skills in die Curricula, die Entwicklung eines österreichweiten Konzepts für die Ausbildung der Studierenden in Informatischem Basiswissen und Computational Thinking, die Schaffung einer zentralen Stelle zur Zertifizierung von Open Educational Resources (OER) oder die nachhaltige Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC).
Darüber hinaus werden Projekte gefördert, welche die weitere Verbesserung der Studierbarkeit insbesondere für nicht-traditionelle Studierendengruppen, die Erstellung von Konzepten für berufstätige Studierende und Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder sich mit der Verbesserung des Zugangs zu Wissen und der neuartigen Generierung von Wissen, insbesondere durch die Verzahnung von Fachdidaktik und Technologien, auseinandersetzen.
Die Vergabe der BMBWF-Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen einer beim BMBWF eingerichteten Auswahlkommission durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Bis 15.September können die Universitäten Projekte einreichen.
Kontakt
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at