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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 191/2020 vom 30. April 2020 

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes mit gut ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen

Die Kundmachung der Verordnung der neuen Lehrpläne hat das Ziel, einerseits die Nachfrage nach einer raschen Umsetzung des Lehrplanes von Seiten interessierter und potentieller Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu befriedigen, als auch den Veränderungen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen (Fachkräftemangel) und Absolventinnen und Absolventen zu haben, die über fundierte Kenntnisse sowie Kenntnisse in den Schwerpunktsetzungen der Lehrpläne (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Industrial Business, European and International Business sowie Wirtschaft und Recht) verfügen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Inkrafttreten des Lehrplanes
  • Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer/innen