Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Pädagogikpaket-Anpassungsverordnung 2020 II

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten geändert werden 

Begutachtungsfrist: 14. August 2020 

Verordnungsentwurf samt Materialien (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

Mit der Pädagogikpaket-Anpassungsverordnung 2020 II sollen die genannten Neuerungen auch auf Verordnungsebene in den entsprechenden Lehrplänen umgesetzt werden.

Weiters sollen die durch das Auslaufen der Hauptschule notwendigen Anpassungen in den Lehrplänen der Volksschule und der Sonderschulen sowie der Minderheitenschulen durchgeführt werden.

Zusätzlich werden in diesem Entwurf redaktionelle Anpassungen ua. im Zusammenhang mit der Bildungsreform 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, und der Einführung der Deutschförderklassen bzw. -kurse, BGBl. I Nr. 35/2018, vorgenommen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Änderung der Verordnungen

  • über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen,
  • über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen,
  • über die Lehrpläne der Hauptschulen sowie
  • über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten geändert werden.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.