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Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schülerbeihilfen- ADV-Verordnung geändert werden

Begutachtungsfrist: 12.09.2018

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus im Bildungsbereich

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anpassung der schulrechtlichen Verordnungen an die Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Abfrageberechtigung aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler)

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Links

Letzte Aktualisierung: 1. August 2018