Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bildungsdirektion für Tirol: Schulqualitätsmanagement  - Ausschreibung SQM- Bildungsregion Tirol 

BMBWF-2023-0.251.664

In der Bildungsdirektion für Tirol gelangt die Stelle einer / eines Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) in der Bildungsregion Tirol Mitte mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), §§ 48r ff Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)) zur Ausschreibung.

1. Aufgabenfelder:

In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 225 Abs. 5 BDG bzw. § 48r Abs. 6 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung, BGBl. II Nr. 158/2019 enthaltenen Tätigkeiten:

  • Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
  • Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der Region)
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung
  • Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
  • Laufendes Qualitäts-Controlling
  • Strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
  • Bereitstellung pädagogischer Expertise (an Schnittstellen)
  • Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall
  • Sonstige der Bildungsregion von der Bildungsdirektion zugewiesene Aufgaben

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die Erfüllung der Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG– Verwendungsgruppe SQM (entweder Erfüllung
    1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG oder
    1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984) oder
    1.3. die Erfüllung der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 3 oder 3a VBG oder
    1.4. gemäß § 3 Abs. 2, 3 oder 3a LVG 
  2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer in der Ziffer 28 lit. b aufgezählten Schulart) und
  3. absolvierte Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung im Ausmaß von mindestens 24 Stunden

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise im schulischen und schulbehördlichen Bereich,
insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement, in den gesetzlich normierten Aufgabenfeldern
der zu besetzenden Funktion 
25%
2. Fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte berufliche
Erfahrung, vorrangig im Bildungswesen und Schulbereich
20%
3. Kenntnisse der aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und der
Bildungsdirektion in spezieller Ausrichtung für den schulisch-pädagogischen Bereich des mittleren und höheren Schulwesens
15%
4. Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungs- und schulbezogenen Aspekten im Bereich des
mittleren und höheren Schulwesens
15%
5. ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und ein
ausgeprägtes Verständnis für die Differenziertheit und Diversität im Bildungsbereich
15%
6. Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft und Leistungsbereitschaft 10%

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Im Sinne des „Masterplanes Digitalisierung im Bildungsbereich“ sind digitale Kompetenzen, vor allem mit einem Bezug zum Bildungswesen und dem Bildungscontrolling und die Bereitschaft solche weiter auszubauen, sehr erwünscht.

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen (hier ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte einzeln einzugehen) und
  2. einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion

beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/11 einzubringen.

In der Bewerbung ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte und das Aufgabengebiet eines/einer SQM umfassend einzugehen. Sollten dazu keine geeigneten Ausführungen vorgelegt werden, wird dieser Umstand bei der Prüfung und der Beurteilung entsprechend gewürdigt.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen wird auch einer ausschließlichen Online-Bewerbung über die Jobbörse der Republik entgegengesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung jeweils nur für die Stelle gilt auf die konkret in der Bewerbung Bezug genommen wird und zu der Geschäftszahl (Referenzcode) für die sie konkret abgeben wird.

Es wird dabei ersucht die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten – Schulqualitätsmanagement“ (Word, 53 KB), welches in der Jobbörse und unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Bildung/Schulqualitätsmanagement zur Verfügung steht, auszufüllen.

Die Bewerberin/der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Das monatliche Fixgehalt beträgt gemäß § 65 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 48v VBG mindestens EUR 6.233,90 zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes.

Auf die Bestimmungen des § 48t Abs. 2 VBG 1948 bzw. § 227 Abs. 2 BDG 1979 wird hingewiesen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen nach Maßgabe des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. die zuständige Bildungsdirektion zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 12.04.2023

Ende der Bewerbungsfrist: 12.05.2023

Wien, 11. April 2023

Für den Bundesminister: Mag.a Claudia Kostistansky