Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/5 (Qualitätsentwicklung und –sicherung) im BMBWF
Geschäftszahl: BMBWF-17.714/0003-Präs/6/2018
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/5 (Qualitätsentwicklung und -sicherung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 21. Jänner 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.377,10 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.221,30 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Entwicklung und Koordination des Qualitätsmanagements gemäß BD-EG (Qualitätsberichte, Qualitätsprogramme und der damit verbundenen Prozesse und Qualitätssicherungsinstrumente) in den Bildungsdirektionen und den Schulen
- Analyse und Weiterentwicklung der Qualitätsmanagementstrukturen in den Dienststellen (Bildungsdirektionen und Schulen)
- Profilentwicklung, Qualifizierung und Monitoring der Schulaufsicht (insbesondere im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung von Ergebnissen der externen Evaluation und von Ergebnissen der externen Audits)
- Entwicklung und Bereitstellung der Instrumente des Qualitätsmanagements für Bildungsregionen und Schulen aller Schularten
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der strategischen Steuerung der österreichischen Bildungslandschaft sowie im Bereich der Initiierung und Steuerung bildungspolitischer Entwicklungen im Bundesvollzug sowie im föderalen Kontext |
20% |
2. Umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der nationalen Bildungssteuerung und des Qualitätsmanagements; sehr gute Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit den Steuerungsaufgaben der Schulaufsicht |
20% |
3. Praktische Erfahrung im Umgang mit regionaler Bildungssteuerung und den damit verbundenen kommunalen und regionalen kompetenzrechtlichen Gegebenheiten; nachgewiesene Verhandlungserfahrung und Problemlösungsfähigkeit in diesem Bereich |
15% |
4. Fähigkeit zum strategischen und analytischen Denken, Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben, Innovationsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit |
15% |
5. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung |
10% |
6. Erfahrung in der Leitung einer Organisationseinheit |
10% |
7. Kenntnisse der relevanten Rechtsmaterien und eingehende Erfahrung im Zusammenhang mit den wesentlichen Aufgaben des BMBWF |
5% |
8. Organisationsfähigkeit, Eignung für Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz, interne und externe Kommunikationsfähigkeit |
5% |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.377,10 brutto bzw. EUR 4.221,30 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.714/0003-Präs/6/2018) einzubringen.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 17. Dezember 2018
Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann
Elektronisch gefertigt