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Bildungsministerium: Ethikunterricht geht in Begutachtung

Mit dem Schuljahr 2021/22 soll der Ethikunterricht in der Sekundarstufe II starten

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes begonnen, um den Ethikunterricht bestmöglich vom Schulversuch ins Regelschulwesen überzuführen.

In den späten 1990er-Jahren wurden erstmals Schulversuche zu Ethik durchgeführt, die sich bewährt und sukzessive Nachahmung gefunden haben. An heute 233 Standorten, also einem guten Drittel aller Standorte in der Sekundarstufe II – den Allgemeinbildenden Höheren Schulen sowie die Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen, ab der 9. Schulstufe - wird Ethik im Schulversuch unterrichtet.

Das Regierungsprogramm sieht dazu vor, dass der bekenntnisorientierte Religionsunterricht beibehalten und der Ethikunterricht für all jene sichergestellt wird, die keinen Religionsunterricht besuchen (oder ohne Bekenntnis sind). Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern befähigen und damit einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten. Der Ethikunterricht soll die Jugendlichen bestärken, eigene Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam zu erfahren.

Zielgruppe des Ethikunterrichts ist die gesamte Sekundarstufe II (9.-13. Schulstufe) aufsteigend ab dem Schuljahr 2021/22. Bereits im kommenden Schuljahr sollen die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten als Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen mit der Planung und Durchführung von Ausbildungsvorhaben und dem Aufbau des dafür erforderlichen Ressourceneinsatzes beginnen.

Kontakt:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at

zum Gesetzesentwurf (RIS)