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Faßmann: 3-G-Regel gilt auch an Universitäten und Hochschulen

Mit der Novelle des 2.COVID-19-Hochschulgesetzes kann im Herbst wieder mehrheitlich vor Ort an den Universitäten und Hochschulen studiert, gelehrt, geforscht und gearbeitet werden

Studieren, lehren, forschen zeichnen sich durch die gemeinsame Begegnung, den Austausch und den persönlichen Diskurs aus. Deshalb ist es für Wissenschaftsminister Heinz Faßmann das oberste Ziel, dass die Universitäten und Hochschulen das neue Studienjahr 2021/22 im Herbst möglichst wieder in voller Präsenz starten können. „Wir müssen alle gemeinsam einen Rahmen schaffen, in dem wir ab Herbst ein möglichst traditionelles Semester absolvieren können, sofern es die aktuellen Infektionszahlen zulassen werden. Deshalb adaptieren wir die gesetzliche Regelung dahingehend, dass auch im Hochschulbereich die 3-G-Regel zur Anwendung kommen kann.“

2. COVID-19-Hochschulgesetz wird für das Wintersemester 2021/22 verlängert

Dazu wird das bestehende 2. COVID-Hochschulgesetz, das derzeit die Möglichkeit von Corona-Testungen (bzw. deren Nachweis) für die Teilnahme am Lehr- und Prüfungsbetrieb an Universitäten und Hochschulen vorsieht, entsprechend adaptiert. Das bedeutet, dass Studierende und Lehrende, die an die Universitäten und Hochschulen kommen, nachweisen müssen, dass sie getestet, genesen oder geimpft sind. Vor allem aber wird die Geltungsdauer des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 verlängert. 

Universitäten und Hochschulen bestimmen weiterhin ihr Corona-Management

An der bisherigen Vorgangsweise, dass die Universitäts- und Hochschulleitungen ihr Corona-Management eigenständig und selbstbestimmt gestalten, wird festgehalten. „Die Universitäten und Hochschulen beweisen seit nunmehr mehr als 15 Monaten durchauserfolgreich, dass sie die Corona-Krise erfolgreich durch eine flexible Gestaltung ihres Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetriebes meistern können“, betont Faßmann und verweist neuerlich auf die gestiegene Prüfungsaktivität (+12,5 Prozent von Mai 2020 bis Mai 2021). Ihm sei jedoch sehr wohl bewusst, dass gerade die plötzliche Umstellung auf digitales Lehren, Lernen und Prüfen in den vergangenen Monaten speziell für die Studierenden, aber auch ihre Lehrende eine enorme Herausforderung bedeutet hat. 
Umso wichtiger sei es daher, dass neue Studienjahr 2021/22 im Herbst möglichst in den Hörsälen, Laboren und Seminarräumen starten zu können, so Faßmann. Er rät Universitäts- und Hochschulangehörigen daher, vorhandene Impfmöglichkeiten zu nutzen, um sich gegen eine Corona-Erkrankung impfen zu lassen.

Kontakt

Mathias Klein
Pressesprecher BMBWF
E-Mail: Mathias.Klein@bmbwf.gv.at
T 0664/88341135