BM Polaschek ad ÖH: „Weitreichende Unterstützungsmaßnahmen für chancengleiches, leistungsgerechtes und zugängliches Hochschulsystem"
BMBWF unterstützt Studierende mit weitreichenden Maßnahmen umfassend und treffsicher
„Österreich ist nachweislich einer der beliebtesten Studien- und Hochschulstandorte im Herzen Europas. Das kommt nicht von ungefähr. Als Bundesregierung haben wir massiv in den Universitäts- und Hochschulbereich investiert. So wurden auch die Unterstützungsmaßnahmen für Studierende in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die durchschnittliche Studienbeihilfe etwa ist mit 7.153 Euro so hoch wie nie zuvor. Für Studierende, die eine besonders gute Studienleistung erbringen, stellen wir im Rahmen der Leistungs- und Förderstipendien für das aktuelle Studienjahr 15 Mio. Euro zur Verfügung und für Studierende mit Behinderung werden die Zuschläge ab dem kommenden Sommersemester um 50 % aufgestockt. Die dazugehörige Verordnung befindet sich gerade in Begutachtung. Mit diesen Maßnahmen fördern wir jene treffsicher, die auf unsere Unterstützung während des Studiums angewiesen sind und sorgen für ein chancengleiches, leistungsgerechtes und zugängliches Universitäts-und Hochschulsystem in Österreich“, klärt Bildungs-, Wissenschafts-und Forschungsminister Martin Polaschek gegenüber der Österreichischen Hochschülerschaft auf.
Chancengleichheit an Österreichs Hochschulen und umfassende Beihilfepolitik:
Österreich liegt laut Eurostudent-Studie mit 46 % an Studierenden mit Eltern ohne Hochschulabschluss über dem europäischen Durchschnitt von 41 %. Dies zeigt, dass auch Studierende aus nicht-akademischen Familien in Österreich Zugang zu höherer Bildung haben und einen höheren Bildungsweg wählen. 46 % der EUROSTUDENT-Studierenden bezahlen Studiengebühren, in Österreich hingegen, sind es nur 35 %. Die Gebührenhöhe ist in Österreich zudem nur halb so hoch wie die durchschnittliche Gebührenhöhe der anderen EUROSTUDENT-Länder.
Des Weiteren wurde die Studienförderung in Österreich in den letzten Jahren erheblich ausgebaut. Die jüngsten Novellen des Studienförderungsgesetzes waren wichtige Schritte, um die finanzielle Situation der Studierenden weiter zu verbessern. Darunter fällt u.a. die Anhebung der Zuverdienstgrenze, bis zu der Studienbeihilfebezieherinnen und -bezieher ohne Kürzung ihrer Beihilfe dazuverdienen dürfen. Sowohl die Zuverdienstgrenze als auch die Studienbeihilfe wird jährlich an den Bedarf der Studierenden und an die Inflation angepasst. Diese Valorisierung der Studienbeihilfe hat beispielsweise im Studienjahr 2023/24 zu einer Anhebung der Höchstbeihilfesätze um 5,8 % geführt.
Zudem griff das BMBWF während der Corona-Pandemie und in Zeiten der Teuerung sozial schwachen Studierenden mit legistischen und finanziellen Mitteln massiv unter die Arme. All diese Maßnahmen stehen nur beispielhaft für die umfassende Förderpolitik der Bundesregierung zur sozialen Absicherung von Studierenden.
Rückfragehinweis:
Lena Wolf, MSc
Pressesprecherin
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-5025
lena.wolf@bmbwf.gv.at