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BM Polaschek: rund 29 Mio. Euro zusätzlich für Studierende ab dem kommenden Studienjahr

Für das Studienjahr 2024/25 wird die Studienbeihilfe neuerlich um fast 10 % angehoben

„Für das kommende Studienjahr erhöhen wir die Studienbeihilfe um fast 10 %. Damit profitieren Studentinnen und Studenten in Österreich, die Studienbeihilfe beziehen, von rund 29 Millionen Euro zusätzlich. Wir sorgen dadurch für eine spürbare Entlastung und treffsichere Unterstützung jener, die während ihres Studiums darauf angewiesen sind“, sagt Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Mit der jährlichen Valorisierung der Studienbeihilfe kann gezielt auf den Bedarf der Studierenden reagiert werden. Dadurch erhalten die rund 50.000 Studienbeihilfebezieherinnen und -bezieher zusätzlich zur Anhebung der Studienbeihilfe durch die Studienbeihilfereform 2022 und einer Erhöhung der Beihilfesätze seit dem 1. September 2023 nun weitere rund 29 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen durch die jährliche Valorisierung der Beihilfesätze auch die Mittel für die Leistungs- und Förderstipendien. Für das aktuelle Studienjahr werden dafür 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Stipendien kommen einerseits jenen Studierenden zugute, die eine überdurchschnittliche Studienleistung erbringen, und andererseits jenen, die mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten beschäftigt sind.

Die Höchstbeihilfe ist seit Einführung der Valorisierung von 923 Euro monatlich auf 1072 Euro monatlich gestiegen. Je nach Lebenssituation der Studierenden können weitere Zuschläge hinzukommen, wie etwa ein Kinderzuschlag sowie Zuschüsse für die Kosten für Kinderbetreuung, der Fahrtkostenzuschuss, der Versicherungskostenbeitrag, die Refundierung von Studienbeiträgen sowie Zuschläge für Studierende mit Behinderung. Letztere werden ab dem Sommersemester 2025 um 50 % aufgestockt, ein entsprechender Verordnungs-Entwurf befindet sich aktuell in Begutachtung. „Es ist mir ein Anliegen, Studierende mit Behinderungen besonders zu unterstützen. Ihre gezielte Förderung ist entscheidend auf ihrem Weg zum Studienabschluss“, so Bundesminister Polaschek. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der Studienbeihilfebezieherinnen und -bezieher ohne Kürzung ihrer Beihilfe dazuverdienen dürfen, wurde bereits 2021 um 50 % (von 10.000 auf 15.000 Euro jährlich) angehoben. Mit einer kürzlich kundgemachten Novelle des Studienförderungsgesetzes wird künftig auch die Zuverdienstgrenze valorisiert. Das heißt, die Zuverdienstgrenze wird bereits für das Jahr 2024 rückwirkend von 15.000 Euro auf 16.455 Euro angehoben.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Lena Wolf, MSc
Pressesprecherin
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-5025
lena.wolf@bmbwf.gv.at