Studienbeitragsbefreiung für ukrainische Studierende für das Sommersemester 2024 verlängert
Das BMBWF hilft ukrainischen Studierenden auch im Sommersemester 2024. Sie müssen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin keine Studienbeiträge entrichten.
„Angesichts des anhaltenden Ukrainekriegs halte ich es für enorm wichtig, ukrainische Studierende weiterhin rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Deshalb verlängern wir die Studienbeitragsbefreiung auch um ein weiteres Semester. Ukrainische Studierende müssen daher auch im Sommersemester 2024 keine Studienbeiträge bezahlen“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek.
So sieht es die diesbezügliche Novelle der Studienbeitragsverordnung (StuBeiV) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Als Drittstaatsangehörige fallen normalerweise 726,72 Euro pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags.
Betroffen sind ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Sie gilt für alle ukrainische Studierende, die im Sommersemester 2024 an den öffentlichen Universitäten oder den Pädagogischen Hochschulen (PH) in Österreich eingeschrieben sind. Für die Fachhochschulen (FH) und Privatuniversitäten (PrivHS) kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen. Zahlreiche FH und PrivHG bieten aber ihrerseits eigene Unterstützungsmaßnahmen an. Die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wiederum bekommen den dadurch entgangenen Betrag vom BMBWF ersetzt.
Auch im Sommersemester 2024 gibt es das Sonderstipendium für ukrainische Studierende und Forschende
Die Studienbeitragsbefreiung ist nur eine von zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ukrainerinnen und Ukrainer im Bereich Wissenschaft und Forschung auch im Sommersemester 2024 zur Verfügung stehen. Eine andere ist beispielsweise das sog. „Ernst Mach-Sonderstipendium UKRAINE“. 715 Euro pro Monat können ukrainische Studierende und Forschende, die ihr Studium oder ihre Forschungstätigkeit in Österreich fortsetzen wollen, für einen Zeitraum von einem bis zu neun bzw. mit einer Verlängerung bis zu 21 Monaten ausbezahlt bekommen. Umgesetzt und abgewickelt wird das Stipendienprogramm vom OeAD, der Agentur für Bildung und Internationalisierung. Nähere Informationen finden sich auf www.oead.at.