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Leitfaden zur Entwicklung von Gleichstellungsplänen

Die Europäische Kommission hat mit Horizon Europe, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, erstmals Gleichstellungspläne als verpflichtendes Kriterium für die Zuerkennung einer Forschungsförderung definiert. Gleichstellung wir damit in der neuen Periode des Europäischen Forschungsraums zu einem verbindlichen Faktor für die Forschungs- und Innovationspolitik. Einrichtungen, die sich um Fördermittel im Rahmen dieses Programms bewerben, verpflichten sich einen institutionell verankerten Fokus auf die Gleichstellungsthematik zu legen und somit auf diesem Gebiet Fortschritte zu erzielen. 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unterstützen österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung solcher Gleichstellungspläne und stellen einen vom Institut für Höhere Studien erstellten Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen an österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen zur Verfügung. 
 
Mit diesem Leitfaden sollen österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen, die erstmals einen Gleichstellungsplan entwickeln, durch die Bereitstellung eines Prozederes, das von den konkreten Bedürfnissen und dem jeweiligen Kontext ausgeht, unterstützt werden. Darüber hinaus sollen aber auch Einrichtungen, die bereits einen Gleichstellungsplan haben, durch den Leitfaden Anregungen zur Reflexion und Weiterentwicklung des bestehenden Gleichstellungsplans erhalten.

Publikation Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen (PDF, 2 MB)