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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

BGBl. II Nr. 267/2022 vom 6.7.2022

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
  • Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
  • Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit digitalen Kompetenzen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
  • Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
  • Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
  • Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
  • Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
  • Einführung von digitaler Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I