Sommerschule 2024: Studierende
Studierende können in der Sommerschule wichtige Praxiserfahrung beim Unterrichten, mit dem Fokus auf projektorientierten Unterricht sammeln. Sie lernen einen Sommerschulstandort in der Region ihrer Wahl kennen, zum Beispiel in ihrer Heimatregion. Außerdem können Studierende mit ihrer Teilnahme an der Sommerschule und dem Besuch der Begleitlehrveranstaltung 5 ECTS-Anrechnungspunkte für ihr Studium sammeln und erhalten eine Vergütung in Höhe von 35,10 Euro je vereinbarter Wochenstunde (damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten).
Studierende können sich an jener Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung zur Sommerschule anmelden, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Die Anmeldung für einen Sommerschul-Regionalkorb (von der jeweiligen Bildungsdirektion definierte Standortregion) erfolgt Mitte April 2024 über einen Link, der von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden übermittelt wird.
Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und im Rahmen der Sommerschule 2024 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis unterrichten möchten, können sich ab Mitte April ebenso unter diesem Link registrieren, für einen Schulkorb anmelden und somit ihr Interesse bekunden:
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.
Bildungsdirektion Burgenland: sommerschule@bildung-bgld.gv.at
Bildungsdirektion Kärnten: sommerschule@bildung-ktn.gv.at
Bildungsdirektion Niederösterreich: sommerschule@bildung-noe.gv.at
Bildungsdirektion Oberösterreich: sommerschule@bildung-ooe.gv.at
Bildungsdirektion Salzburg: sommerschule@bildung-sbg.gv.at
Bildungsdirektion Steiermark: sommerschule@bildung-stmk.gv.at
Bildungsdirektion Tirol: sommerschule@bildung-tirol.gv.at
Bildungsdirektion Vorarlberg: sommerschule@bildung-vbg.gv.at
Bildungsdirektion Wien: sommerschule@bildung-wien.gv.at
FAQ
(01.03.2024)
- Sie sammeln durch angeleitetes und eigenverantwortliches Unterrichten Praxiserfahrung mit dem Fokus auf projektorientierten Unterricht.
- Sie erhalten Einblicke in einen sprachsensiblen Unterricht mit dem Fokus Deutsch als Unterrichtsprache.
- Sie erwerben ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch die Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation.
- Sie lernen einen Sommerschulstandort in der Region Ihrer Wahl, zum Beispiel in Ihrer Heimatregion, kennen.
- Sie können Schulstandorte als Lehrkraft kennenlernen, an denen Sie sich nach Abschluss des Studiums bewerben, und sich bereits am Standort vernetzen.
- Sie können im Sommer 5 ECTS-Anrechnungspunkte sammeln. Sie erhalten zusätzlich ein spezielles Teilnahmezertifikat.
- Sie erhalten eine Vergütung in Höhe von 35,10 Euro je vereinbarter Wochenstunde (damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten).
(01.03.2024)
Studierende können sich an jener Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung zur Sommerschule anmelden, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Die Anmeldung für einen Sommerschul-Regionalkorb (von der jeweiligen Bildungsdirektion definierte Standortregion) erfolgt Mitte April über einen Link, der von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden übermittelt wird.
Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und im Rahmen der Sommerschule 2024 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis unterrichten möchten, können sich ab Mitte April ebenso unter dem Link registrieren und somit ihr Interesse bekunden.
(01.03.2024)
Die Übermittlung der Bestätigungsmails für Ihre Registrierung kann einige Minuten in Anspruch nehmen, bitte haben Sie diesbezüglich etwas Geduld und überprüfen Sie auch Ihren Spamordner. Sollten Sie dennoch kein Bestätigungsmail erhalten haben, wenden Sie sich an sommerschule@bmbwf.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Registrierung eine Interessensbekundung darstellt und Sie erst durch Zuteilung durch eine Sommerschulstandortleitung zu einer Gruppe eine Zusage erhalten.
(01.03.2024)
Wenn Sie in den vergangenen Jahren bereits in der Sommerschule unterrichtet haben und interessiert sind, im Rahmen der Sommerschule 2024 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis zu unterrichten, können Sie sich ab Mitte April ebenso unter dem Link registrieren und somit Ihr Interesse bekunden.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.
Auf einen Einsatz in der Sommerschule 2024 ohne Begleitlehrveranstaltung in diesem Studienjahr besteht jedoch kein Anspruch. Die Personalplanung liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektionen und erfolgt nach Bedarf.
(01.03.2024)
Ja, sofern Sie sich für die Begleitlehrveranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie 5 ECTS-Anrechnungspunkte. Die Anrechnung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.
(01.03.2024)
Ja, ein Splitting ist nicht möglich.
(01.03.2024)
Ja, bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Registrierung, ob Sie über die zeitlichen Ressourcen verfügen, an der gesamten Laufzeit der Sommerschule vor Ort sein zu können.
(01.03.2024)
Das BMBWF empfiehlt die Teilnahme an der Sommerschule ab dem 4. oder 5. Semester gemessen an der Regelstudiendauer. Wenn Sie im Sommersemester kurz vor Abschluss Ihres Bachelor- oder Masterstudiums sind, wird eine Teilnahme an der Sommerschule nicht empfohlen, da ein bevorstehender Einsatz in der Schule mit der Absolvierung von Einführungsveranstaltungen im Rahmen der Induktion verbunden ist, die zeitgleich mit der Sommerschule 2024 stattfinden.
Die Letztentscheidung hinsichtlich der Voraussetzungen liegt bei der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.
(01.03.2024)
Studierende der Sekundarstufe Allgemeinbildung können an der Sommerschule teilnehmen, wenn Sie die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik oder Englisch studieren.
(01.03.2024)
Studierende können sich bis Mitte April 2024 an der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung anmelden, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Es sind bitte die Anmeldefristen der jeweiligen Institution zu beachten.
Die Bildungsdirektionen haben für die Sommerschule 2024 sogenannte Regionalkörbe festgelegt, in denen ein oder mehrere Standorte der Sommerschule gesammelt sind. Mitte April wird von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden ein Link übermittelt, unter dem sie sich registrieren und einen Regionalkorb wählen können.
Der Link kann auch zentral auf der Webseite des BMBWF abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.
(01.03.2024)
In den Sommerschulgruppen kann alleine, gemeinsam mit einer/einem anderen Studierenden oder gemeinsam mit einer Lehrkraft unterrichtet werden. Die Zuteilung erfolgt je nach Verfügbarkeit der zu unterrichtenden Gruppen durch die jeweilige Bildungsdirektion im Bundesland.
(01.03.2024)
Sie werden im Rahmen einer Lehrveranstaltung an Ihrer Universität oder Pädagogischen Hochschule auf die Sommerschule vorbereitet. Bezüglich einer gemeinsamen Vorbereitung für Ihren Einsatz am Standort werden Sie von der Sommerschulleitung rechtzeitig kontaktiert.
(01.03.2024)
Abseits der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Zeiten planen Sie neben den Anwesenheitszeiten während der Sommerschule (in den letzten zwei Sommerferienwochen vom 19. August bis 30. August 2024 (Burgenland, Niederösterreich und Wien) beziehungsweise 26. August bis 6. September 2024 (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) bitte auch etwaige Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein. Wir bitten Sie, hier die Details flexibel mit den verantwortlichen Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort zu klären.
(01.03.2024)
An jedem Standort unterstützen Sie die Sommerschulleitung in ihrer Verantwortung für das unterrichtende Lehrpersonal. Im Rahmen der Begleitlehrveranstaltungen werden Sie durch die jeweilige Pädagogische Hochschule bzw. Universität betreut.
Direkte Unterstützung im Unterricht erhalten Sie auch durch Buddys, wenn diese am Sommerschulstandort verfügbar sind.
(01.03.2024)
Materialkosten, die zur Durchführung der Sommerschule anfallen, sind vom jeweiligen Schulerhalter zu tragen. Als Studierende bzw. Studierender stimmen Sie sich dafür mit der Sommerschulleitung ab.
(01.03.2024)
Die Bildungsdirektionen haben für die Sommerschule 2024 sogenannte Regionalkörbe festgelegt, in denen ein oder mehrere Standorte der Sommerschule gesammelt sind. Sie haben zwei präferierte Regionalkörbe bei der Registrierung auszuwählen, in denen Sie im Rahmen der Sommerschule unterrichten möchten. Die Registrierung zu zwei präferierten Körben ist österreichweit möglich und nicht an das Bundesland Ihrer Universität oder Pädagogischen Hochschule gebunden. Die Zuteilung zum Sommerschulstandort erfolgt durch die jeweilige Bildungsdirektion im Bundesland und die Sommerschulleitungen nehmen sodann die Zuteilung zu einer Gruppe vor. Sobald diese Zuteilung stattgefunden hat, werden Sie über die Mailadresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, über den genauen Sommerschulstandort und die weiteren Details informiert.
(01.03.2024)
Studierende erhalten für den Förderunterricht in der Sommerschule keine Beurteilung durch einen Pädagogen bzw. eine Pädagogin, sondern eine Bestätigung der Teilnahme an der Sommerschule durch die Sommerschulleitung bzw. von der durch die Schulleitung betrauten Lehrperson. Die Leistungsbeschreibung erfolgt mittels Bestätigung durch die Schulleitung, dass der Förderunterricht in der Sommerschulgruppe geleistet wurde.
(01.03.2024)
Eine Beurteilung der Lehrveranstaltung ist gemäß Prüfungsordnung der jeweiligen Universität bzw. Pädagogische Hochschule vorgesehen.
(01.03.2024)
Wenn Sie im Zeitraum der Sommerschule erkranken, wenden Sie sich bitte an die Sommerschulleitung Ihres Sommerschulstandortes.
(01.03.2024)
Der Unterricht darf nur in für den Schulbetrieb genehmigten Räumen stattfinden, kurzzeitige Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes sind aber möglich (zum Beispiel Bewegungssequenz im Freien). Schulveranstaltungen sind nicht zulässig.
(01.03.2024)
Die Sommerschulleitung hält eine standortspezifische Konferenz, zur Information und Vorbereitung auf die Sommerschule mit allen beteiligten Personen ab (Studierende, Pädagoginnen und Pädagogen und gegebenenfalls Buddys) und verantwortet die Kontaktaufnahme. Mit der Zuteilung der Bildungsdirektion zu einem Sommerschulstandort und der Zuteilung zu einer Gruppe durch die Sommerschulleitung erhalten Sie die Kontaktdaten der Sommerschulleitung.
(01.03.2024)
Ein Austausch ist besonders empfehlenswert und auch im Rahmen der Begleitung durch die Sommerschulleitung vorgesehen.
(01.03.2024)
Diese Entscheidung obliegt der jeweiligen Pädagogischen Hochschule bzw. Universität.
(01.03.2024)
Ja. Im Rahmen der Begleitlehrveranstaltung werden Sie dazu auf die Sommerschule vorbereitet und die Sommerschulleitung unterstützt bei der Planung und Organisation der Sommerschule am Standort.
(01.03.2024)
Bitte informieren Sie sich an der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.
(01.03.2024)
Wenden Sie sich bitte an Ihre Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.
(01.03.2024)
Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Sommerschulleitung und falls weitere Fragen bestehen an die Bildungsdirektion und zwar in dem Bundesland, in dem Sie Ihren gewünschten Schulkorb gewählt haben.
Bildungsdirektion Burgenland: sommerschule@bildung-bgld.gv.at
Bildungsdirektion Kärnten: sommerschule@bildung-ktn.gv.at
Bildungsdirektion Niederösterreich: sommerschule@bildung-noe.gv.at
Bildungsdirektion Oberösterreich: sommerschule@bildung-ooe.gv.at
Bildungsdirektion Salzburg: sommerschule@bildung-sbg.gv.at
Bildungsdirektion Steiermark: sommerschule@bildung-stmk.gv.at
Bildungsdirektion Tirol: sommerschule@bildung-tirol.gv.at
Bildungsdirektion Vorarlberg: sommerschule@bildung-vbg.gv.at
Bildungsdirektion Wien: sommerschule@bildung-wien.gv.at
(01.03.2024)
Wenden Sie sich bitte an Ihre Sommerschulleitung. Die Kontaktdaten Ihrer Sommerschulleitung erhalten Sie mit dem Bestätigungsmail Ihrer Gruppenzuteilung zum Sommerschulstandort.
(01.03.2024)
Lehramtsstudierende mit dem Schwerpunkt oder der Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ können in inklusiven Sommerschulgruppen unterrichten. Dies kann bei der Registrierung und Anmeldung zu einer Sommerschulregion vermerkt werden. Dann kann gegebenenfalls eine Zuteilung zu einer inklusiven Sommerschulgruppe erfolgen, in denen 1-3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Masterstudierende mit Schwerpunkt oder Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ dürfen in inklusiven Sommerschulgruppen alleine unterrichten, Bachelorstudierende mit Schwerpunkt oder Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ dürfen nur gemeinsam mit einer Lehrkraft in inklusiven Sommerschulgruppen unterrichten.
(01.03.2024)
Den Studierenden gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarte Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von 35,1 Euro brutto. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten.
(01.03.2024)
Nein, Studierende, die ab Herbst 2024 ihren Dienst in der Schule antreten, können aufgrund der Überschneidungen mit den einführenden Lehrveranstaltungen in der Induktion nicht an der Sommerschule teilnehmen.
(01.03.2024)
Haben Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule kein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson, so müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben, Ihre Kontodaten zur Überweisung der Vergütung, Daten zu Ihrem Studium und ob Sie bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule tätig waren (wenn ja, Angabe des Jahres, Sommerschulstandort, Bundesland und Institution an der Sie die Begleitlehrveranstaltung besucht haben erforderlich).
Für Ihren Dienstvertrag im Rahmen der Sommerschule 2024 braucht es darüber hinaus noch Dokumente, die Sie hochladen müssen. Nur wenn alle Dokumente hochgeladen sind, können Sie die Registrierung abschließen!
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Reifeprüfungszeugnis
- Aktueller Studienerfolgsnachweis/Leistungsnachweis/Sammelzeugnis
- Inskriptionsbestätigung
- Kontoerklärung (Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung erhalten Sie bei Ihrer Bank, als „bezugsauszahlende Stelle“ ist die Bildungsdirektion des Bundeslandes anzuführen, in dem Sie in der Sommerschule tätig sein wollen)
Haben Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson, so müssen Sie angeben in welchem Bundesland Sie angestellt sind, Ihre Personalnummer, die Schulkennzahl der Stammschule, ob Sie bei Bund oder Land angestellt sind sowie persönliche Daten.
(01.03.2024)
Bei technischen Fragen zur Registrierung und Anmeldung unter dem Link, wenden Sie sich bitte an sommerschule@bmbwf.gv.at.
(01.03.2024)
Nein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, ist aus verrechnungstechnischen Gründen das Unterrichten in der Sommerschule nur in jenem Bundesland möglich, in dem das Dienstverhältnis besteht.